Mehrweg-Angebotspflicht

Mehrweg-Angebotspflicht

Sehr geehrte Gäste,

laut der Mehrweg-Angebotspflicht, welche ab dem 01.01.2023 gilt, müssen wir Ihnen unsere Speisen, welche Außer-Haus verkauft werden, auch in Mehrwegverpackungen anbieten.

Wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten, bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:

1.) Sie bringen Ihre Mehrwegverpackung mit und wir befüllen diese lt. Bestellung.

2.) Wir füllen die gewünschten Speisen in Mehrwegverpackungen ab und verlangen dafür einen Pfand in Höhe von 50 €.

Natürlich können Sie auch die Speisen in gewohnter Einwegverpackung von uns erhalten.

Christos Betsikos

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